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CDU versperrt hunderttausenden Frauen den Ausweg aus der Teilzeitfalle!

Bisher gilt für viele Teilzeitkräfte: einmal Teilzeit, immer Teilzeit. Wer – zum Beispiel nach einer familienbedingten Verringerung seiner Arbeitszeit – wieder in seine frühere Vollzeitbeschäftigung zurück will, hat darauf keinen Anspruch. Betroffen davon sind vor allem Frauen, die überwiegend in Teilzeit arbeiten. Genau das sollte mit dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im November 2016 vorgelegten Gesetzentwurf geändert werden. Danach sollte es unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Rückkehrrecht auf Vollzeit geben.

Das kann man eigentlich nur unterstützen, würden doch hunderttausende Teilzeitkräfte davon profitieren. Und auch wirtschaftlich würde ein solches Rückkehrrecht angesichts eines wachsenden Fachkräftemangels und des dringenden Bedarfs einer höheren Frauenerwerbsquote Sinn machen.

Kann man – wie gesagt – eigentlich nur unterstützen. Die CDU sieht das anders. Insbesondere mit der Forderung nach einer Mindestgröße von Unternehmen, ab der der Rückkehranspruch gelten soll, hat die CDU den Gesetzentwurf (mit freundlicher Unterstützung der Unternehmensverbände) blockiert. Würde eine solche Mindestgröße eingeführt, würde das Gesetz für mehr als die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten nicht gelten, was es zu einem reinen Placebo machen würde.

Leidtragende sind Hunderttausende – vor allem Frauen –, denen die Union den Ausweg aus der Teilzeitfalle versperrt hat.